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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie.

Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wenn sie Missstände in Unternehmen offenlegen.

Wir als Arbeitgeber haben zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das allen Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden die Möglichkeit bietet, vertraulich und nach Wunsch auch anonym, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige gefährdende Handlungen zu melden.

Hinweise müssen dabei grundsätzlich immer der Wahrheit entsprechen. Jede Meldung wird absolut vertraulich behandelt.
Hinweisgebende Personen erhalten auf Wunsch eine Rückmeldung zum Sachverhalt. Bitte Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um eine Meldung abzugeben.

Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen und steht nicht für allgemeine Beschwerden zur Verfügung.

 

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